Professionelles Lager-Handling/Fulfillment- und Lagerdienstleister: Ab wann lohnt es sich?
Ein externer Logistikdienstleister kann Gewerbetreibende enorm entlasten – in der Start-up-, ebenso wie in der Wachstums- und Reifephase. Natürlich ist es nicht zwangsläufig notwendig, Lagerung und Versand in die Hände eines Dienstleisters zu übertragen. Ein kleiner E-Commerce-Händler mit zwei Bestellungen am Tag wird kaum Mehrwerte generieren, die die Kosten hierfür rechtfertigen. Trotzdem lohnen sich Lagerdienstleister oftmals früher als angenommen.
Gründe, die für eine Auslagerung von Lagerung und Versand sprechen
Die zwei wichtigsten Punkte sind relativ offensichtlich: Findet die Lagerung bei einem externen Dienstleister statt, müssen Gewerbetreibende keine oder zumindest weniger Investitionen in die eigene Logistik tätigen. Statt selbst ein Lager anzumieten und dieses zu bewirtschaften, fokussieren sich Gewerbetreibende auf ihr Kerngeschäft und dürfen sich dennoch sicher sein, dass die eigenen Waren professionell und sicher gelagert und fristgerecht versandt werden.
Damit einher geht eine Optimierung der Kapazitäten, was vor allem bei Gewerbetreibenden mit saisonalen Nachfrageschwankungen ein wichtiger Punkt ist. Zeitgleich findet eine Entlastung der eigenen Belegschaft statt. Mitarbeiter, die bisher mit der Lagerung und dem Versand betraut waren, lassen sich nun anderweitig einsetzen. Vor allem bei kleineren Unternehmen, wo Mitarbeiter häufig mehrere Rollen übernehmen, ist das ein Schlüsselargument für die Auslagerung der Logistik.
Tipp: Die Auslagerung der Logistik kann kostenreduzierend wirken. Viele Branchen unterliegen Tarifverträgen, die so in der Logistik nicht existieren. Während diese Gewerbetreibenden ihren Mitarbeitern Lohn nach Tarif zahlen müssen, haben Logistikdienstleister, die ausschließlich in der Logistik tätig sind, mehr Gestaltungsfreiheiten. Selbstverständlich lassen sich Dienstleisterkosten für die Logistik vollständig steuerlich geltend machen.
Simultan können Logistik-Spezialisten eine Lagerung gewährleisten, wie sie sich mitunter am Unternehmensstandort aus Platz- oder baurechtlichen Gründen nicht realisieren lässt. Insbesondere bei Waren, die mitunter als Gefahrengut zählen, bei Sperrgut oder Produkten, die dauerhaft klimatisiert werden müssen, spielen diese Umstände eine größere Rolle.
Lagerhaltung und Fulfillment miteinander kombinieren
Für viele Gewerbetreibende geht die Beauftragung eines Logistik-Spezialisten auch mit einem Fulfillment-Vertrag einher. Das bedeutet, dass der Logistiker die Waren zugleich verschickt und auch Retouren im Logistikzentrum verbucht. Händler müssten die eingegangenen Bestellungen dann also nur noch übermitteln. Insbesondere in Zeiten des Online-Handels, wo mehr und mehr Verbraucher schnelle Lieferzeiten voraussetzen, ist das ein Pro-Argument für externe Dienstleister.
Worauf müssen Gewerbetreibende achten?
Gewerbetreibende lagern den wohl wichtigsten Bestandteil ihrer operativen Tätigkeit, den Transport der Ware zum Käufer, an Dritte aus. Folglich sind Transparenz, Seriosität und Vertrauen auf der Seite des Logistikdienstleisters ebenso unumgänglich wie dieser qualifizierte Mitarbeiter vorweisen können muss. Das Preis-/Leistungsverhältnis von Kontrakt- und Fulfillment-Dienstleistern ist immer ein Kriterium. Selbstverständlich muss der Dienstleister zudem entsprechend über Versicherungen abgesichert sein, damit Schäden an eingelagerten Waren vollständig ersetzt werden können.
Die Beauftragung eines Logistikdienstleisters kann der Effizienzsteigerung innerhalb des Unternehmens zuträglich sein und zugleich effiziente Abläufe in der Versand- und Retourenabwicklung schaffen. Gern beraten wir von Steven Efler Immobilien Sie detailliert entsprechend Ihrer Bedürfnisse und nutzen hierzu auch unser umfassendes Expertennetzwerk.