Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tippgeberprogramm der Steven Efler Immobilien GmbH zwischen der Gesellschaft und den Teilnehmenden
§ 1 Gegenstand
Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an unserem Tippgeberprogramm, den Tippgebervertrag sowie eine Vergütung im Erfolgsfall. Der Ablauf der Teilnahme wird unter § 2 Teilnahme und Ablauf beschrieben. Eine Teilnahme und der Vertragsschluss erfolgen nur unter Annahme dieser Bedingungen.
§ 2 Teilnahme und Ablauf
Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht Teilnahmeberechtigt sind:
- Mitarbeitende der Steven Efler Immobilien GmbH
- juristische Personen
- natürliche Personen die gewerbsmäßig Immobilien, die als passende Objekte im Sinne von § 3 dieser Teilnahmebedingungen zu qualifizieren sind, verkaufen, vermieten oder verwalten.
- natürliche Personen in deren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet
- natürliche Personen die in einem sonstigen Rechtsverhältnis (Miete, Pacht, etc.) mit dem Objekt oder den Eigentümern des Objekts stehen.
- die Ehepartner, Lebensgefährten oder die ehelichen oder nichtehelichen Kinder der genannten natürlichen Personen
Eine Teilnahmeanfrage erfolgt durch das Absenden des Teilnahme-Formulars sowie der Bestätigung, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert wurden.
Nach Eingang der Anfrage wird die Steven Efler Immobilien GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraums Rückmeldung darüber geben, ob die Immobilie den Teilnahmebedingungen entspricht. Die Anforderungen an eine Tipp-Immobilie werden genannt unter § 3 Voraussetzungen für Tipp-Objekte. Erhält der Tippgeber in Folge eine schriftliche Annahme seiner Empfehlung ist der Tippgebervertrag zustande gekommen.
Entspricht die Immobilie den Anforderungen, ist der Tippgeber Teilnahmeberechtigt und kommt es im Anschluss zu einem wirksamen Verkauf oder einer wirksamen Vermietung der Immobilie so erhält der Tippgeber einen Provisionsanspruch. Näheres zur Provision unter § 4 Provision.
§ 3 Voraussetzungen für Tipp Objekte
Objekte welche sich für das Tippgeberprogramm qualifiziert haben werden als Tipp-Objekte bezeichnet.
Objekte werden dann als Tippobjekte qualifiziert wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Objekt wird gewerblich genutzt oder ist für eine gewerbliche Nutzung zugelassen / KEINE WOHNOBJEKTE
- Das Objekt befindet sich nicht in der elektronischen Vermarktung und ist weder in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht
- Das Objekt steht nicht vor der oder zur Versteigerung
- Das Objekt wird noch nicht durch einen anderen Makler betreut
- Das Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist somit noch nicht in unserem Bestand gelistet.
- Das Objekt ist keinem der mit der Steven Efler Immobilien GmbH zusammenarbeitenden Maklern bekannt.
- Der Eigentümer stimmt einer Betreuung und Vermarktung durch die Steven Efler GmbH zu
- Die Betreuung durch die Steven Efler Immobilien GmbH ist rechtlich umsetzbar
Liegen die genannten Voraussetzungen vor, bestätigen wir die Einstufung der Immobilie als Tipp-Objekt. Die Steven Efler Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, eine Immobilie trotz Vorliegen der genannten Bedingungen aus besonderem Grund auszuschließen, wenn nach Ansicht der Steven Efler Immobilien GmbH ein Verkauf / eine Vermietung nicht oder nur schwerlich möglich ist.
§ 4 Provision
Wird ein Tippobjekt durch die Steven Efler Immobilien GmbH ein Tipp-Objekt erfolgreich verkauft oder vermietet entsteht für den Tippgeber der Provisionsanspruch.
Die Höhe der Provision richtet sich nach der für den wirksamen Verkauf oder die wirksame Vermietung erhaltenen Courtage. Der Tippgeber erhält anteilig 5 % der erhaltenen Courtage maximal jedoch 1000 €. Ein darüberhinausgehender Provisionsanspruch besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Provision aus möglichen Folgegeschäften. Der Provisionsanspruch des Tippgebers ist an den wirksamen Bestand des Courtageanspruchs gebunden. Sollten innerhalb von 6 Monaten der geschlossene Miet- oder Kaufvertrag und somit der Courtageanspruch der Steven Efler Immobilien GmbH unwirksam werden, sind eventuelle zu diesem Zeitpunkt bereits erhaltene Provisionszahlungen mit der Maßgabe zurück zu gewähren, dass der Tippgeber den möglichen Rechtsmangel welcher die Unwirksamkeit des geschlossenen Miet- oder Kaufvertrags zu Folge hat, kannte oder hätte kennen müssen.
Die Provision für Tippgeber wird innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Maklercourtage von der Steven Efler Immobilien GmbH gegen Rechnungstellung per Überweisung auf das vom Tippgeber genannte Konto überwiesen. Die Tippprovision wird ohne Umsatzsteuer an Privat-Personen ausgezahlt. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, so hat er dies der Steven Efler Immobilien GmbH vor Auszahlung der Tippgeberprovision nachzuweisen.
§ 5 Haftung
Es ist Pflicht des Tippgebers eine gewerbliche Anmeldung seiner Tätigkeit vorzunehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, sowie die Einnahmen in Form der erhaltenen Provision zu versteuern. Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf die Art und Weise der Ausführung der Maklertätigkeit der Steven Efler Immobilien GmbH.
§ 6 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Nürnberg.
Im Rahmen der Teilnahme werden die persönliche Daten des Tippgebers durch die Steven Efler Immobilien GmbH verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unserer Datenschutzbestimmungen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.