Erstellen Sie Ihren Energieausweis nach aktuellem GEG – mit unserem Partner IB Cornelsen
Sie möchten Ihre Gewerbeimmobilie in Nürnberg, Fürth oder Erlangen und Umgebung verkaufen oder vermieten? Dann ist es seit dem 01.05.2015 Ihre Pflicht als Eigentümer bereits zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihres Objekts in kommerziellen Immobilienanzeigen Informationen zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf für die Interessenten bereit zustellen.
In Zusammenarbeit mit unserem Partner IB Cornelsen* bieten wir Ihnen
- den für Sie passenden Energieausweis – schnell und unkompliziert
- mit automatischer Prüfung der Eingabe – bei Bedarf wird der Ausweistyp gewechselt
- Liveanzeige – zur sofortigen Überprüfung Ihrer Angaben
Ihr Energieausweis mit Livevorschau
*Beachten Sie bitte: Die Erstellung und Abwicklung erfolgt über unseren Partner IB Cornelsen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der erstellten Energieausweise oder für Einschränkungen in der Funktionalität der Eingabemaske. Ebenso bieten wir keine Beratung.
Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an IB Cornelsen:
Tel.: +49 (0) 40 209 339 850
Fax.: +49 (0) 40 209 339 859
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Häufig gestellte Fragen zu Energieausweisen
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist unabhängig ob es sich um einen Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis handelt, 10 Jahre ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Wann brauche ich einen Verbrauchsausweis?
Im Regelfall benötigen Sie den Verbrauchsausweis beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie. Für die Berechnung werden die letzten 3 Abrechnungsjahre für die Heizenergie und im Falle des Verbrauchsausweis Gewerbe den Stromverbrauch herangezogen. Fehlen Ihnen diese Abrechnungen, brauchen Sie einen Bedarfsausweis.
Vorsicht: Sollte es in diesen 3 Jahren zu gravierenden Sanierungsmaßnahmen oder beispielsweise einem Heizungsaustausch gekommen sein, langt der “kleine” Verbrauchsausweis nicht mehr. Ebenfalls nicht ausreichend für den Verkauf oder die Vermietung ist der Verbrauchsausweis bei gänzlich unsanierten Bauten, welche vor 1978 errichtet wurden und weniger als 5 Wohneinheiten besitzen.
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis?
Den Bedarfsausweis benötigen Sie, wenn Sie umfangreichen Modernisierungs- und Sanierungsarbeiten durchführen, die Immobilie erweitern oder im Falle eines Neubaus. Ebenso braucht es einen Bedarfsausweis bei der Vermietung oder dem Verkauf Ihrer Immobilie, bei dem Sie keinen Verbrauchsausweis vorlegen können, etwa weil Ihnen die dafür nötigen Unterlagen fehlen.
Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?
Inhaltlich besteht der Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis in der Genauigkeit der Angaben. Während der Verbrauchsausweis, auch “kleiner” Energieausweis genannt, den tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes auf Basis der letzten 3 Jahresabrechnungen für Heizenergie und ggf. Stromverbrauch wiedergibt, so zeichnet der Bedarfsausweis ein detaillierteres Bild über den Energiebedarf der Immobilie: Die Informationen sind nutzungsunabhängig und geben präzise den energetischen Zustand der Immobilie wieder. Erreicht wird dies durch das Mehrzonenmodell, welches das Gebäude in verschiedene Zonen unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung unterteilt.
Was ist der Primärenergiebedarf?
Der Primärenergiebedarf, auf “Gesamtenergieeffizienz” genannt, gibt im Wesentlichen die Nachhaltigkeit der bewerteten Immobilie aus. Errechnet wird der Primärenergiebedarf aus dem Endenergiebedarf und dem Primärenergiefaktor. Der Primärenergiefaktor ergibt sich aus dem verwendeten Energieträger. Je nachhaltiger ein Gebäude ist, umso niedriger ist sein Primärenergiebedarf.
Hat ein schwarz-weiß Abzug des Energieausweises Rechtsgültigkeit?
Gemäß § 17 Absatz 4 EnEV (2014) müssen Energieausweise der vorgeschriebenen Darstellung entsprechen. Energieausweise sind farbig und haben somit als schwarz-weiß Abzug keine Rechtsgültigkeit.
Was ist der Unterschied zwischen Ausweisen für Wohngebäude und Nicht Wohngebäude?
Inhaltlich unterscheiden sich die beiden Varianten durch die Einbeziehung des Energiebedarfs für Strom beim Gewerbeausweis (nicht Wohngebäude). Der Verbrauchsausweis Gewerbe bezieht deshalb in seine Berechnung die Endenergieabrechnung für Strom für die letzten 3 Jahre zusätzlich zum Heizenergieverbrauch mit ein. Beim Bedarfsausweis Gewerbe werden zusätzliche Faktoren wie die Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung mit einbezogen.
Welche Werte werden für die Berechnung eines Verbrauchsausweises für Gewerbeimmobilien verwendet?
Der Verbrauchsausweis Gewerbe bezieht sowohl den Heizenergiebedarf als auch den Stromverbrauch der letzten 3 Jahre in seine Berechnungen mit ein. Sofern keine Informationen zum Stromverbrauch vorliegen, sind auf dem Energieausweis sämtliche Stromverbraucher anzugeben.
Woraus ergeben sich die Werte für den Bedarfsausweis für Gewerbeobjekte?
Für die Ermittlung des Energiebedarfs wird das Mehrzonenmodell verwendet. Das Gebäude wird dabei in Zonen unterschiedlicher Nutzung und Konditionierung (Heizung, Kühlung, Belüftung, Beleuchtung) eingeteilt. Für jeder dieser Zonen wird im Anschluss die Energielast über standardisierte, nach EnEV definierte Nutzlasten ermittelt.
Neben der Qualität der verwendeten Dämmung und der Dämmwirkung der Außenbauteile (Dach, Fenster, Boden, etc) wird auch die Effizienz der verwendeten Gerätschaften für Klimatisierung oder Beheizung mit einbezogen.