Der Energieausweis – was er aussagt und wofür man ihn braucht
Sie möchten Ihre Gewerbeimmobilie in Nürnberg, Fürth oder Erlangen und Umgebung verkaufen oder vermieten? Dann ist es seit dem 01.05.2015 Ihre Pflicht als Eigentümer bereits zum Zeitpunkt der Vermarktung Ihres Objekts in kommerziellen Immobilienanzeigen Informationen zum Energieverbrauch bzw. Energiebedarf für die Interessenten bereit zustellen. Spätestens zum Zeitpunkt der Besichtigungen muss der Energieausweis dem Interessenten unaufgefordert übergeben werden. Bei Verstößen drohen hier gemäß § 108 GEG Bußgelder bis zu 50.000 €. Das Thema “Energieausweis” ist beim Verkauf oder der Vermietung Ihrer Gewerbeimmobilie keine Kleinigkeit.
Wir von Steven Efler Immobilien lassen Sie nicht allein!
Im folgenden Informieren wir Sie umfassenden über die Energieausweise und deren Inhalt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über unseren offiziellen Partner IB Cornelsen online, kostengünstig und ohne großen Aufwand sich Ihren eigenen, geprüften Energieausweis ausstellen zulassen.
Ein Energieausweis – Was ist das eigentlich?
Der Energieausweis zertifiziert die energetische Bewertung von Wohngebäude und Nichtwohngebäude nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetz GEG. Die Grundsätze für die Ausstellung, Berechnung und Qualitätssicherung werden dabei vom Deutschen Institut für Bautechnik DIBt bereitgestellt.
Die für den Energieausweis verwendeten Werte ergeben sich aus der benötigten bzw. tatsächlich verbrauchten Endenergie der Immobilie.
Die ermittelten Energiekennwerte werden dann auf dem Energieausweis auf der von beispielsweise Elektrogeräten bekannten Skala von grün (A+/Effizienzhaus) bis rot (H/unsaniert) dargestellt.
Darüber hinaus kann ein Energieausweis auch Sanierungsempfehlungen beinhalten, wie beispielsweise der Einbau neuer Fenster oder einer Fassadendämmung.
Hinweise darüber, wie Sie einen Energieausweis richtig lesen, finden Sie hier.