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Eine Ladenfläche, die zum eigenen Gewerbe passt: Auf welche besonderen Merkmale ist zu achten?

Ladenfläche ist nicht gleich Ladenfläche – verkauft wird dort zwar immer, die zweckgebundenen Anforderungen an die Immobilie können sich je nach Branche, Sortiment und Ausrichtung aber unterscheiden. Weil das gewerbliche Vorhaben und dessen Erfolg auf den symbolischen Beinen der Verkaufs- und Ladenfläche steht, sollten Gewerbetreibende verfügbare Objekte entsprechend den eigenen Anforderungen genau analysieren.

Unterschiede bezüglich der Branche

Die räumlichen Voraussetzungen müssen zur Branche passen: Wer beispielsweise Kleidung verkauft, sollte auch Platz für mindestens zwei Umkleidekabinen einplanen und an ein kleines Lager für Waren oder Dekomaterial denken. Cafés und Restaurants mit Alkoholausschank benötigen sanitäre Anlagen und entsprechende Lizenzen. Wer mit Lebensmitteln handelt, muss hingegen spezifische hygienische Anforderungen erfüllen. Das verarbeitende Handwerk, zum Beispiel Goldschmiede oder Änderungsschneider, benötigen neben der Verkaufs-, Beratungs- und Kundenempfangsfläche auch noch angeschlossene Räumlichkeiten, in denen sie ihre eigentliche Arbeit verrichten.

Beispiel Energieausweis

Unternehmen mit Zielkundschaft wie Küchen-, Möbel- oder Autohäuser, Kaminbauer, Fliesen- oder Sanitärhändler oder Sanitätshäuser brauchen keine Innenstadtlagen, aber viele Kundenparkplätze und mitunter spezielle Anforderungen in puncto Raumhöhe, Anliefermöglichkeiten für die Ausstellungsware und ggf. auch Deckentraglasten.

Speziell bei Branchen, die auch „Nebenflächen“ benötigen, wird die Wichtigkeit eines geeigneten Grundrisses deutlich – denn die Arbeitsräume sollten so beschaffen sein, dass Eingangs- und Empfangsräume einerseits schnell erreichbar sind und andererseits am besten dauerhaft im Blick behalten werden können. Das gilt noch mehr, wenn keine Mitarbeiter vorhanden sind, die den Laden dauerhaft betreuen und Kunden empfangen können, während man selbst in einem anderen Raum arbeitet.

Friseure hingegen haben gänzlich andere Anforderungen an die Immobilie: Da Kunden dort normalerweise nicht in räumlich getrennte Zimmer geführt werden, benötigen sie einen großen, freien Raum. Am besten mit großen Fensterfronten, die viel natürliches Licht in den Raum lassen – was den Friseuren bei ihrer Arbeit ebenso zuträglich ist, wie den Kunden bei der Einschätzung und Bewertung der erledigten Arbeit. Außerdem sind natürlich Mitarbeiterräume einzuplanen – ebenso wie Toiletten für Mitarbeiter und ggf. separat für Kunden.

Worauf ist als Mieter und Gewerbetreibender zu achten?

Wie vorab beschrieben gibt es je nach Branche einiges zu beachten. Das eigene Unternehmen kennen Sie als dessen Gründer oder Inhaber normalerweise am besten. Zu berücksichtigen ist zwangsläufig die Sortimentsgröße, aus der sich typischerweise auch die benötigte Verkaufsfläche ableitet. Supermärkte benötigen weitaus mehr Fläche als spezialisierte Juweliere oder kleine Boutiquen. Wer parallel zum Verkauf am Point-of-Sale auch noch Produkte online bewirbt und verkauft, muss im Regelfall zudem Räume für die Lagerung und Logistik einplanen. Bei größeren, sperrigen Produkten sind mitunter eine Laderampe und ein ebenerdiger Zugang notwendig.

Beispiel Energieausweis

Des Weiteren ist generell darauf zu achten, dass die Immobilie die baulichen Voraussetzungen mitbringt – zum Beispiel was die Sanitäranlagen anbelangt, aber auch vorhandene Elektroanschlüsse, wenn Ihre Waren zum Beispiel dauerhaft gekühlt werden müssen oder Ihre Arbeit generell energieintensiv ist. In einer Werkstatt spielt das eine weitaus größere Rolle, auch die Umgebung wäre dort, sofern während der Arbeit Lärm entsteht, zu bedenken. Währenddessen werden Boutiquen, die hochpreisige Handtaschen verkaufen, vor allem auf die Qualität der Immobilie, ihre Außenwirkung, die Lage und den Grundriss achten – denn hier ist den Kunden allen voran ein angenehmes, gehobenes Ambiente mit guter Erreichbarkeit zu bieten.

WICHTIG und ganz oft vergessen wird, dass bei der Suche man sich zunächst über die zukünftige Nutzung im Klaren sein soll, d.h. was wird zukünftig verkauft, denn in einer vormals als Boutique genutzten Einzelhandelsfläche ist es nicht “einfach so” möglich in Zukunft Lebensmittel zu verkaufen. In diesem Beispiel handelt es sich um zwei unterschiedliche Branchen, die eine behördliche Nutzungsänderung von der einen auf die andere Branche notwendig machen. Dies wiederum bedeutet Behördengänge, die mitunter sehr lange dauern können und in den meisten Fällen auch noch Auflagen mit sich bringen.

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