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Ist Makler gleich Makler?

Vermittlungsmakler und Nachweismakler einfach erklärt

Den meisten dürften die Begriffe “Nachweismakler” und “Vermittlungsmakler” fremd sein. Makler ist schließlich gleich Makler, oder?

Ganz so einfach ist es jedoch nicht, denn gerade im Leistungsumfang besteht zwischen den beiden Arten ein großer Unterschied. Diesen Unterschied und welche Art von Makler Sie mit uns gewinnen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Ein Immobilienmakler? Was ist das eigentlich?

In Deutschland sind Bezeichnungen wie “Makler” oder “Immobilienmakler” nicht gesetzlich geschützt, was zur Folge hat, dass im Grunde jeder “Otto-Normalverbraucher” sich zum Makler ernennen kann. (Wie Sie trotzdem einen TOP-Makler finden erklären wir Ihnen in diesem Beitrag)

Doch was macht ein Makler nun eigentlich?
Nach dem Wortlaut des Gesetzes in § 652 BGB, welcher die gesetzliche Grundlage für die Maklertätigkeit darstellt, ist ein Makler im Wesentlichen ein Vermittler von Verträgen. Kommt in Folge der Vermittlungstätigkeit eines Makler ein Vertrag zwischen zwei Parteien zustande, so wird für diese Vermittlungstätigkeit ein Maklerlohn, auch Courtage genannt, fällig. Voraussetzung ist hierfür ein schriftlicher oder konkludent geschlossener Maklervertrag.

Die Höhe der Courtage ist dabei im gewerblichen Bereich, anders als bei Privaten, allein Vertragssache.

Der Nachweismakler – der Concierge für Immobilien

Die im gewerblichen Sektor wohl vorherrschende Maklergattung dürfte der Nachweismakler sein.

Er ist ein Marktkenner und steht in Kontakt mit zahlreichen Vermietern und Eigentümern. Er weiß daher, welche Immobilien gerade zur Verfügung stehen. Damit ist der Nachweismakler ein lokaler Immo-Networker und findet für Sie die passende Immobilie oder den richtigen Interessenten auf Basis der jeweiligen Anforderungen. Dieses Wissen ist der eigentliche Wert, für den Sie bezahlen.

Damit ist der Nachweismakler in seiner Tätigkeitsbeschreibung sehr Nahe am Wortlaut des Gesetztes: Er vermittelt zwei Vertragsparteien und erhält für den Erfolgsfall ein Vermittlungshonorar. Der Vertragsabschluss allein begründet seinen Anspruch auf die Zahlung der vereinbarten Courtage. Darüber hinausgehende Dienstleistungen, wie etwa Unterstützung bei der Erstellung des Mietvertrages bieten die jeweiligen Makler gegebenenfalls “on-Top” an, sind jedoch keine Voraussetzungen für eine eventuelle Vermittlungsprämie.

Auf den ersten Blick stellt sich damit natürlich für viele die Frage nach dem angemessenen Kosten-Nutzen-Verhältnis. Ist das bloße “in Kontakt bringen” sein Geld wert?

Bedenken Sie den Zeit- und Rechercheaufwand einer Immobiliensuche. Die Arbeitsleistung des Maklers für Sie geschieht im Hintergrund.
Das spart Geld und insbesondere viel Zeit.

Der Wert der Arbeit eines Nachweismaklers liegt demnach in seinem Wissen und Kontakten.

Jeder der mit einem Makler spricht, sollte sich jedoch darüber im Klaren sein, dass dieser im Erfolgsfall auch ein Honorar verlangt.

Besprechung des Kaufvertrages

Der Vermittlungsmakler – das komplette Paket

Der Vermittlungsmakler “setzt hier noch einen drauf”: Er betreut Ihr Projekt von Anfang bis zur Schlüsselübergabe komplett eigenständig.

Er übernimmt zudem beispielsweise die Wertermittlung des Gebäudes, vermarktet die Immobilie aktiv, unternimmt eigenständig die Besichtigungen und führt maßgeblich die Vertragsverhandlungen.

Dabei darf der Vermittlungsmakler keinesfalls für beide Parteien als Vermittlungsmakler auftreten, da es sonst zu Interessenskonflikten kommt – ein wesentlicher Unterschied zum Nachweismakler.

Auch hier gilt jedoch: Keine Courtage ohne zumindest mitursächlich zustande gekommenen Hauptvertrag!

Und wir? Wir sind der Makler, der mehr für Sie tut!

So versteht sich Steven Efler im Grundsatz als Nachweismakler – unsere Courtage wird fällig mit Abschluss eines durch uns zumindest mitursächlich vermittelten Hauptvertrages, jedoch lassen wir Sie auch beim Verkaufs- oder Vermietungsprozess selbst nicht im Stich:

  • Wir sprechen aktiv mit Eigentümer
  • Wir suchen automatisiert und aktiv nach der für sie passenden Gewerbeimmobilie
  • Wir unterstützen Sie bei der gesamten Kommunikation mit den Vermietern oder Eigentümern
  • Wir moderieren auf Wunsch bei Vertragsverhandlungen

Und vieles mehr!

Wir finden die für Sie passende Gewerbeimmobilie auch im hochfrequentierten Markt der Metropolregion Nürnberg.

Damit sind wir der Makler, der mehr für Sie tut und Ihnen damit einen echten Mehrwert bietet!

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Sie möchten sich selbst überzeugen, wie professionell und servicestark unser Team von Steven Efler Immobilien arbeitet? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und erleben Sie hautnah, was einen spezialisierten Gewerbemakler auszeichnet. Wir freuen uns auf Ihr Interesse und haben gerne Anteil an Ihrem gewerblichen Erfolg in der Metropolregion Nürnberg!

Gemeinsam in die Zukunft

Rotes Telefon auf Tisch