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Bestellerprinzip: Gilt es bei Gewerbeimmobilien?

Das Bestellerprinzip verdient seitens Immobilieneigentümern besondere Beachtung. Die bis zum 1. Juni 2015 geltende Regel ermöglichte es, dass Eigentümer einen Makler zur Vermietung beauftragen konnten, die Provision dann aber eben vom Mieter zu leisten war. Seit dem 1. Juni 2015 hat sich das geändert. Das Bestellerprinzip gibt nun vor, dass der “Besteller” (Auftraggeber) die Maklerprovision zu zahlen hat – aber wie verhält es sich bei Gewerbeimmobilien?

Gewerbeimmobilien bilden eine Ausnahme

Das Bestellerprinzip deckt die Vermietung von Häusern und Wohnungen, nicht aber von Gewerbeimmobilien ab. Die kurze Antwort auf die eingangs gestellte Frage wäre also: “Nein, es gibt kein Bestellerprinzip, wenn Eigentümer Gewerbeflächen vermieten”.

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Im Detail ist die Antwort etwas vielschichtiger. Innerhalb des gewerblichen Sektors ist es abhängig von der spezifischen Immobilie und vor allem von der aktuellen Marktsituation, ob die Provision vom zu vermietenden Eigentümer oder vom neuen Mieter übernommen wird. Da wir bei den Gewerbeimmobilien in vielen Bereichen aktuell einen Vermietermarkt erleben, es also etwas weniger Angebote als verfügbare Abnehmer gibt, zeigt sich in der Praxis, dass meist der Mieter für die Maklerkosten aufkommt. So wird ein weiterer Anreiz für Eigentümer geschaffen, einen Makler mit der Vermittlung Ihrer Immobilie zu beauftragen.

Unser Tipp: Fragen Sie einfach nach! Typischerweise ist aber auch bereits innerhalb des Exposés klar festgehalten, wer eine etwaige Provision zu tragen hat. Oftmals ist es übrigens so, dass die Marktsituation eine große Rolle spielt. Bei einem Angebotsüberhang wird eher der Eigentümer die Provision tragen. Existiert mehr Nachfrage als Angebot, wird sie unter Umständen eher dem Mieter zulasten fallen.

Gewerbeimmobilienmarkt zeigt sich robust

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Für Gewerbetreibende entstanden zuletzt, bedingt durch die Corona-Pandemie, neue Chancen und Möglichkeiten. Frei gewordene Büroräume und nun leerstehende Verkaufsflächen könnten für Gewerbetreibende Anlass zum Umbruch beziehungsweise Umzug sein. Selbst in hochfrequentierten Zonen innerhalb der Nürnberger Innenstadt taten sich zuletzt neue Chancen auf. Nun aber steigt die Nachfrage wieder verstärkt an, da die Menschen in Ihre Büros zurückkehren und die Innenstädte sich wieder füllen.

Kommen Sie gern auf uns zu, wenn Sie sich als Gewerbetreibender für eine neue Immobilie interessieren oder als Eigentümer eine Gewerbeimmobilie verkaufen oder vermieten möchten. Wir beraten Sie als ausgewiesener Fachmann für Gewerbeimmobilien kompetent, umfassend und ehrlich – natürlich auch dahingehend, wie sich die Provisionsverteilung für unsere Leistung gestaltet.

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