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Sie empfehlen, wir vermitteln, sie kassieren

Entdecken Sie Ihren inneren Makler!

Empfehlen und kassieren!

Werden auch Sie ganz einfach zum Makler und vermitteln uns Eigentümer oder Interessenten von Gewerbeimmobilien.

Kommt durch Ihren Tipp ein erfolgreicher Abschluss zustande, erwarten Sie bis zu 1000 € Prämie!

Der Verkauf, die Vermietung aber auch die Suche nach einer Immobilie ist keine leichte Aufgabe. Aus diesem Grund bieten wir Eigentümern professionelle Beratung und Unterstützung bei der Vermarktung von Gewerbeimmobilien in der Metropolregion Nürnberg an. Für Interessenten finden wir aus unserem Portfolio die passende Möglichkeit in der Region – passend für jedes Business.

Sie kennen einen Eigentümer, der einen verlässlichen und professionellen Partner bei der Vermietung oder dem Verkauf seiner Immobilie gut gebrauchen kann? Sie wissen von einem Unternehmen welches Flächen zur Miete oder kaufen sucht und nicht die passende Möglichkeit findet?

Dann lassen Sie es uns wissen und wir honorieren Ihre Empfehlung mit bis zu 1000 € Tippgeberprovision.

Steven Elfer zeigt auf Sie

Was muss ich tun?

Sie kennen Jemanden der Jemanden kennt?

Sie kennen diesen Jemand selbst?

Sie wissen, er möchte seine Gewerbeimmobilie oder sein Grundstück verkaufen oder vermieten?
Oder vielleicht sucht er für sich oder ein Unternehmen eine passende Büro-, Laden- oder Hallenfläche?

Dann füllen Sie das untenstehende Formular aus und wir machen danach das, was wir am Besten können.

Immobilien erfolgreich vermarkten und Interessenten daraus ein passendes Angebot schnüren!

Von der erhalten Courtage zahlen wir Ihnen bis zu 1000 € Tippgeberprovision.

Die Voraussetzungen für eine Teilnahme und passende Objekte finden Sie in den Teilnahmebedingungen.

Mitmachen lohnt sich!

Tippgeberformular

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Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Tippgeberprogramm der Steven Efler Immobilien GmbH zwischen der Gesellschaft und den Teilnehmenden

§ 1 Gegenstand

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an unserem Tippgeberprogramm, den Tippgebervertrag sowie eine Vergütung im Erfolgsfall. Der Ablauf der Teilnahme wird unter § 2 Teilnahme und Ablauf beschrieben. Eine Teilnahme und der Vertragsschluss erfolgen nur unter Annahme dieser Bedingungen.

§ 2 Teilnahme und Ablauf

Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Nicht Teilnahmeberechtigt sind:

  • Mitarbeitende der Steven Efler Immobilien GmbH
  • juristische Personen
  • natürliche Personen die gewerbsmäßig Immobilien, die als passende Objekte im Sinne von § 3 dieser Teilnahmebedingungen zu qualifizieren sind, verkaufen, vermieten oder verwalten.
  • natürliche Personen in deren Eigentum oder Besitz sich das Objekt befindet
  • natürliche Personen die in einem sonstigen Rechtsverhältnis (Miete, Pacht, etc.) mit dem Objekt oder den Eigentümern des Objekts stehen.
  • die Ehepartner, Lebensgefährten oder die ehelichen oder nichtehelichen Kinder der genannten natürlichen Personen

Eine Teilnahmeanfrage erfolgt durch das Absenden des Teilnahme-Formulars sowie der Bestätigung, dass die Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert wurden.

Nach Eingang der Anfrage wird die Steven Efler Immobilien GmbH innerhalb eines angemessenen Zeitraums Rückmeldung darüber geben, ob die Immobilie den Teilnahmebedingungen entspricht. Die Anforderungen an eine Tipp-Immobilie werden genannt unter § 3 Voraussetzungen für Tipp-Objekte. Erhält der Tippgeber in Folge eine schriftliche Annahme seiner Empfehlung ist der Tippgebervertrag zustande gekommen.

Entspricht die Immobilie den Anforderungen, ist der Tippgeber Teilnahmeberechtigt und kommt es im Anschluss zu einem wirksamen Verkauf oder einer wirksamen Vermietung der Immobilie so erhält der Tippgeber einen Provisionsanspruch. Näheres zur Provision unter § 4 Provision.

§ 3 Voraussetzungen für Tipp Objekte

Objekte welche sich für das Tippgeberprogramm qualifiziert haben werden als Tipp-Objekte bezeichnet.
Objekte werden dann als Tippobjekte qualifiziert wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Objekt wird gewerblich genutzt oder ist für eine gewerbliche Nutzung zugelassen / KEINE WOHNOBJEKTE
  • Das Objekt befindet sich nicht in der elektronischen Vermarktung und ist weder in elektronischen noch in Printmedien veröffentlicht
  • Das Objekt steht nicht vor der oder zur Versteigerung
  • Das Objekt wird noch nicht durch einen anderen Makler betreut
  • Das Objekt wurde uns noch nicht von Dritten angeboten und ist somit noch nicht in unserem Bestand gelistet.
  • Das Objekt ist keinem der mit der Steven Efler Immobilien GmbH zusammenarbeitenden Maklern bekannt.
  • Der Eigentümer stimmt einer Betreuung und Vermarktung durch die Steven Efler GmbH zu
  • Die Betreuung durch die Steven Efler Immobilien GmbH ist rechtlich umsetzbar

Liegen die genannten Voraussetzungen vor, bestätigen wir die Einstufung der Immobilie als Tipp-Objekt. Die Steven Efler Immobilien GmbH behält sich das Recht vor, eine Immobilie trotz Vorliegen der genannten Bedingungen aus besonderem Grund auszuschließen, wenn nach Ansicht der Steven Efler Immobilien GmbH ein Verkauf / eine Vermietung nicht oder nur schwerlich möglich ist.

§ 4 Provision

Wird ein Tippobjekt durch die Steven Efler Immobilien GmbH ein Tipp-Objekt erfolgreich verkauft oder vermietet entsteht für den Tippgeber der Provisionsanspruch.

Die Höhe der Provision richtet sich nach der für den wirksamen Verkauf oder die wirksame Vermietung erhaltenen Courtage. Der Tippgeber erhält anteilig 5 % der erhaltenen Courtage maximal jedoch 1000 €. Ein darüberhinausgehender Provisionsanspruch besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Provision aus möglichen Folgegeschäften. Der Provisionsanspruch des Tippgebers ist an den wirksamen Bestand des Courtageanspruchs gebunden. Sollten innerhalb von 6 Monaten der geschlossene Miet- oder Kaufvertrag und somit der Courtageanspruch der Steven Efler Immobilien GmbH unwirksam werden, sind eventuelle zu diesem Zeitpunkt bereits erhaltene Provisionszahlungen mit der Maßgabe zurück zu gewähren, dass der Tippgeber den möglichen Rechtsmangel welcher die Unwirksamkeit des geschlossenen Miet- oder Kaufvertrags zu Folge hat, kannte oder hätte kennen müssen.

Die Provision für Tippgeber wird innerhalb eines Monats nach dem Erhalt der Maklercourtage von der Steven Efler Immobilien GmbH gegen Rechnungstellung per Überweisung auf das vom Tippgeber genannte Konto überwiesen. Die Tippprovision wird ohne Umsatzsteuer an Privat-Personen ausgezahlt. Ist der Tippgeber umsatzsteuerpflichtig, so hat er dies der Steven Efler Immobilien GmbH vor Auszahlung der Tippgeberprovision nachzuweisen.

§ 5 Haftung

Es ist Pflicht des Tippgebers eine gewerbliche Anmeldung seiner Tätigkeit vorzunehmen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, sowie die Einnahmen in Form der erhaltenen Provision zu versteuern. Der Tippgeber hat keinen Anspruch auf die Art und Weise der Ausführung der Maklertätigkeit der Steven Efler Immobilien GmbH.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist der Gerichtsstand Nürnberg.

Im Rahmen der Teilnahme werden die persönliche Daten des Tippgebers durch die Steven Efler Immobilien GmbH verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage unserer Datenschutzbestimmungen.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen dadurch nicht berührt. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.

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P   +49 (0)911 / 95 66 95 11
F   +49 (0)911 / 95 66 95 12
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