Allgemeine Geschäftsbedingungen
für unternehmerische Kunden der Steven Efler Immobilien GmbH
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, die Unternehmer im Sinn des § 14 BGB sind. Wir treten ausschließlich als gewerblicher Immobilienmakler auf. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an.
§ 1 Angebote
Unsere Angebote basieren auf den uns erteilten Auskünften. Sie werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt; Irrtümer, Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung gilt unser Nachweis als ursächlich.
§ 2 Vertraulichkeit / Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Alle durch uns erteilten Informationen und Unterlagen inkl. unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Gibt der Kunde diese dennoch weiter und kommt aufgrund dessen ein Hauptvertrag zustande, so verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision, die angefallen wäre, wenn er selbst den Vertrag abgeschlossen hätte. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten. Weitergehende Ansprüche wegen unbefugter Weitergabe behalten wir uns ausdrücklich vor.
§ 3 Maklervertrag / Provisionsanspruch / Provisionsfälligkeit
Ein Maklervertrag kommt mit Übersendung oder Übergabe eines Exposés, einer Objektbesichtigung oder der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter zustande.
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag über das von uns benannte Objekt abgeschlossen wird. Ausreichend ist hierbei die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der Hauptvertrag zu abweichenden Bedingungen oder über ein anderes Objekt desselben Vertragspartners zustande kommt, sofern das Geschäft wirtschaftlich gleichwertig ist. Rücktrittsrechte oder auflösende Bedingungen berühren den Anspruch nicht, sofern die Gründe im Verantwortungsbereich des Kunden liegen.
Die Provision ist am Tag des Vertragsabschlusses verdient und mit Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind sofort zu leisten. Nach Fristablauf tritt Verzug ein; wir berechnen pauschal 40 € Mahngebühren, weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 4 Provision
Für unsere Tätigkeit als gewerblicher Immobilienmakler gelten die folgenden Provisionssätze (jeweils zzgl. gesetzlicher USt.). Diese gelten ausschließlich für unternehmerische Kunden im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Vertragspartner dieser AGB.
a) Kaufverträge
Bei Abschluss eines Kaufvertrages oder eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts berechnet sich unsere Provision aus dem Gesamtkaufpreis einschließlich aller damit in Verbindung stehender Nebenleistungen.
– bis zu einem Kaufpreis von 5 Mio. € – beträgt die Provision 5,0 %
– bei einem Kaufpreis über 5 Mio. € bis 25 Mio. € – beträgt die Provision 4,0 %
– bei einem Kaufpreis über 25 Mio. € – beträgt die Provision 3,0
b) Erbbaurechte:
Kommt ein Erbbaurechtvertrag zustande, so beträgt die Provision 3,0 % aus dem vereinbarten Zehnjahreserbbauzins.
c) Vorkaufsrechte:
Für die Bestellung eines Vorkaufsrechtes berechnen wir eine Provision von 1,0 % des ermittelten Wertes:
d) Vermietung, Verpachtung, Leasing:
Bei Abschluss von Miet-, Pacht-, Leasing oder vergleichbaren Verträgen über gewerbliche Objekte bemisst sich unsere Provision
– bei einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren auf das 3,0-Fache der vereinbarten Nettomonatsmiete (einschließlich Stellplätze)
– bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 5 Jahren auf das 3,8-Fache der vereinbarten Nettomonatsmiete (einschließlich Stellplätze)
Bei Staffelmieten wird die durchschnittliche Nettomonatsmiete über die gesamte Laufzeit zugrunde gelegt. Mietfreie Zeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt. Optionsrechte verlängern die Vertragslaufzeit, Sonderkündigungsrechte verkürzen sie nicht.
§ 5 Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch gem. § 3 und § 4 entsteht auch dann, wenn nach dem zunächst vermittelten Vertrag weitere Geschäfte in zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden.
Ein solches Folgegeschäft liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
– wenn die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte innerhalb von 3 Jahren erweitert oder verändert werden (z. B. Flächenerweiterung, Verlängerung oder Anpassung der Vertragslaufzeit)
– wenn innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrages der Mieter oder Pächter das Objekt käuflich erwirbt.
Der Provisionsanspruch entsteht unabhängig davon, ob das Folgegeschäft zu denselben oder zu geänderten Vertragsbedingungen abgeschlossen wird, sobald es wirtschaftlich mit dem Ursprungsvertrag verbunden ist.
§ 6 Doppeltätigkeit
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir berechtigt sind, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 7 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich (jederzeit widerruflich) damit einverstanden, dass wir zur Erfüllung unserer Pflichten notwendige personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben verarbeiten. Details hierzu, insbesondere zu Verarbeitungszwecken, Betroffenenrechten und Ansprechpartner, finden sich im Datenschutzhinweis unter: https://steven-efler-immobilien.de/datenschutz.html
§ 8 Kundenidentifikation
Wir sind gesetzlich verpflichtet, unsere Kunden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zu identifizieren. Der Kunde stellt uns hierzu alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung und teilt uns Änderungen unverzüglich mit. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt; ein bestehender Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Alle Objektinformationen, Unterlagen, Fotos, Pläne etc. stammen vom Veräußerer / Vermieter / Verpächter oder einem Dritten. Wir prüfen diese Angaben nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für deren Inhalt übernehmen wir daher keine Gewähr. Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben selbst zu prüfen.
Für Schäden haften wir nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten beruht. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalspflichten). In diesen Fällen ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach Produkthaftungsgesetz.
Schadenersatzansprüche gegen uns verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsende. Für Schäden, durch Cyber-Angriffe (z.B. Virus, Trojaner etc.) oder vergleichbare externen Störungen haften wir nicht, sofern angemessener Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Ein Anspruch auf Ersatz für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
§ 10 Informationsbeschaffung / Energieausweis gemäß § 80 GEG
Der Kunde verpflichtet sich, uns hinsichtlich des zu vermarktenden Objekts unverzüglich alle für die Vermarktung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählen insbesondere auch Angaben rechtlicher Art sowie die Beachtung fremder Schutz- und Urheberrechte (z.B. bei Objektfotos, Grundrissen oder Texten).
Der Kunde hat außerdem sicher zu stellen. Dass uns spätestens zur ersten Besichtigung ein gültiger Energieausweis in geeigneter Form (z.B. als PDF-Datei) vorliegt.
Verstößt der Kunde gegen diese Pflicht und werden wir deshalb von Dritten in Anspruch genommen, abgemahnt oder behördlich belangt – ohne dass uns selbst ein Verschulten im Sinne von § 9 dieser AGB trifft – so stellt uns der Kunde von sämtlichen daraus resultierenden Schäden und Kosten frei und ersetzt uns darüber hinaus gehende Nachteile.
§ 11 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg.
§ 12 Verbraucherinformationen
Wir nehmen in Verbrauchersachen nicht an Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
§ 13 Textform
Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
§ 14 Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 01.09.2025

